Checkliste für Copyright

Kochmeister 06.02.2008, 09:06:30

Ist ein Urheberwerk ohne Copyrightzeichen ungeschützt?

Darf ich fremde Texte als Zitat verwenden?

Wann darf ich fremde Fotos verwenden?

Wie kann ich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vermeiden?

Diese und viele weitere Fragen bearbeitet Karin Seidel in einer dreiteiligen Checkliste, die Internetnutzern den Umgang mit den Urheberwerken anderer erleichtert.

Die Checkliste wurde bei Akademie.de veröffentlicht und ist für jeden Internetnutzer eine empfehlenswerte Lektüre:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/abmahnung-haftung/checkliste-copyright.html

kegala 29.04.2008, 15:40:34

zu Copyright® habe ich hier vom "DasErste.de" auch anschauliches

Asparagus 01.05.2008, 07:28:16

Zu dem Thema gibt es nur eines:

http://www.irights.info/index.php?id=523

aufmerksam lesen und man weiss genau dass alle Aussagen hinsichtlich Copyright oder Urheberrecht zunichte sind wenn es um Rezepte geht. Ausser:

Der Zubereitungstext ist in einer besonderen Form geschrieben (Gedicht oder so) wenn es also einen Wiedererkennungswert hat. Oder die Bilder die dabei sind. Die sind natuerlich auch tabu. Oder eine Zusammenstellung aus einem Kochbuch. Dort sind naemlich nicht die einzelnen Rezepte geschuetzt sondern nur die Reihung im Buch.

Rezepte die sich also auf die Zutatenlistung und auf die Anleitung zum Zubereiten beschraenken koennen niemals schuetzenswert sein..