kein witz
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frecher_kater
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verfasst
am 25.03.2006 um 20:33:07 Uhr | Titel: kein witz
Strafzettel wegen Taschenmesser
Robert Verspagen fühlt sich an Schweizer Grenze schlecht behandelt
Die Schweizer Grenzwacht hat am Zollhof im Auto von Robert Verspagen zwei Taschenmesser entdeckt. Er ist entsetzt über das Vorgehen der Grenzwächter: Sie stellten den 48-Jährigen an die Wand, durchsuchten ihn und brummten ihm eine Strafe auf. Er habe nicht gewusst, dass die Messer als Waffe gelten. Das geht offensichtlich vielen so, denn die Zöllner finden rund 200 solcher Messer im Jahr.
Konstanz - Robert Verspagen fährt regelmäßig über die Grenze in die Schweiz. Er kommt aus Ludwigshafen/Rhein, arbeitet bei Altana Pharma und lebt nur unter der Woche am See. Konstanzer werden am Schlagbaum meistens ohne große Kontrolle über die Grenze gelassen. Das sehe bei ihm anders aus: Sitze er alleine im Wagen mit LU-Kennzeichen, seien die Schweizer Grenzwächter strenger, berichtete der 48-Jährige. "Wenn ich meine Frau und die Kinder dabei habe, werde ich auch durchgewunken."
Als er jüngst wieder an den Autobahn-Zoll im Tägermoos kam, durchsuchten die Grenzwächter den Wagen. Prompt fanden sie zwei Taschenmesser. "Die habe ich für drei Euro im Kaufhaus gekauft", erzählte Robert Verspagen. Das interessierte die Beamten nicht. "Sie haben mich sofort zur Leibesvisitation geschleppt." Er sei an die Wand gestellt und untersucht worden. Zudem habe ihn einer der Beamten mit dem Polizeigriff wehrlos gemacht. "Ich wurde ziemlich eingeschüchtert." Er bekam schließlich noch einen Strafzettel - amtlich "Bussendepositum" genannt. Die Buße beträgt 150 Schweizer Franken plus 75 Franken Bearbeitungskosten.
Robert Verspagen wundert sich, dass das Klappmesser mit seiner sieben Zentimeter langen Klinge als Waffe gilt. Die Klinge habe auch keine automatische Auslösung. Das sehen die Schweizer Grenzwächter anders. Das Messer sei einhändig bedienbar und falle damit unter das Waffengesetz, erläuterte Martin Kehl, Postenchef der Grenzwacht Autobahn. Zudem habe die Länge der Klinge die zulässigen fünf Zentimeter überschritten.
Für die Grenzwächter ist der Zwischenfall nicht ungewöhnlich. Martin Kehl berichtet von rund 200 Fällen im Jahr alleine am Autobahn-Zoll. "Solange diese Messer verkauft werden, wird es solche Fälle geben." Auch Baseballschläger, Stahlruten oder Schlagstöcke finden die Beamten. Sie müssen nach den Vorschriften ebenfalls beschlagnahmt werden.
Die Durchsuchung mit Polizeigriff sei nicht ungewöhnlich, berichtete Martin Kehl. "Mindestens das Abtasten nach Waffen ist vorgesehen." Er verstehe, wenn sich jemand dadurch schlecht behandelt fühlt. Aber die Beamten seien zur Vorsicht angehalten, auch zum eigenen Schutz. Messer seien gefährliche Waffen.
Robert Verspagens Fall ist mit dem Strafzettel nicht abgeschlossen. Herbert Ammann wird sich damit befassen. Er ist Kreuzlinger Bezirksstatthalter - vergleichbar mit dem deutschen Staatsanwalt. "Ich kann zu einem konkreten Fall keine Auskunft geben", erklärte er. Aber nach dem Schweizer Waffengesetz seien Klappmesser, die sich mit einer Hand öffnen lassen, verboten. Das könne durch eine Schleuderbewegung oder ein leichtes Antippen der Klinge geschehen. Er werde sich die beiden Messer anschauen und entscheide dann, ob die Buße angemessen ist. In der Regel handle es sich in solchen Fällen um Fahrlässigkeit. Der Betroffene bekommt eine schriftliche Verfügung. "Er kann sich dann mit Rechtsmitteln wehren."
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Küchenjunge
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28.12.2002
Beiträge: 1823
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verfasst
am 25.03.2006 um 22:27:13 Uhr | Titel: wirklich nicht
genau, gehört dieser Artikel in Kochforum? Es passt doch genau zu der Diskussion:
http://www.kochheimat.com/ftopic5568-0-asc-0.html
Dies kann ein Aufmacher in der Bildzeitung sein oder im Kreisblatt die Oma aufregen, aber was bringt es uns. Ich kann den Sinn für solch einen Beitrag nicht erkennen.
KJ
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der Küchenjunge 
Das Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß wann man fertig ist. |
escargo
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Beiträge: 83
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verfasst
am 20.04.2006 um 12:44:07 Uhr | Titel:
ich finde es sehr amüsant, warum soll man das denn nicht hier her schreiben. muss denn hier alles ausschließlich mit kochen zu tun haben. man darf doch auch mal über was anderes lachen. dafür sidn ja die verschiedenen foren da. naja so hat eben jede seine meinung und ich hab mal wieder herzlich über die schweizer gelacht.
lg escargo 
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Mansour
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21.12.2003
Beiträge: 253
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verfasst
am 20.04.2006 um 18:31:21 Uhr | Titel:
Also die Gesetzgebung kann es auch übertreiben! Früher hatte jeder Junge der ein bischen in die 'Wildnis' ging ein anständiges Messer dabei. Meins war über 15cm und würde mich heute wohl ins Kitchen bringen. Mein Gott! Das Messer ist nicht das Schlimme, sondern der schlecht erzogene der es trägt! Aber das werden die wohl nie verstehen.
Als jugendlicher(12-16) hatte ich Messer, Macheten, Luftpistolen/Gewehre, eine Schreckschusspistole und auch einen Jagdbogen...und? Habe ich deshalb jemand angegriffen? Nein!
Die Regierung und Gesetzgebung sollte sich mal Gedanken darüber machen das es nicht die Waffen sind, sondern die sozialen Umstände in denen die Jugendlichen aufwachsen! Das die Jugend keine 'Werte' und Anstand kennt, sich vernachlässigt und vergessen fühlt!
Bei so was könnte ich geradewegs aus der Haut fahren!!!
Sorry, musste mir gerade mal Luft machen..
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Du bist was du isst  |
PLUTO
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10.05.2006
Beiträge: 67
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verfasst
am 28.05.2006 um 14:10:32 Uhr | Titel:
genau
wir waren zwischen 12 & 14 jahre alt und sehr cool , da hat ein kumpel von mir einem kameraden zweimal ein loch in den kopf geschmissen. einmal mit einem stein und das zweitemal mit einem vereisten tannenzapfen - natürlich mit etwas zeitlichem abstand - er wollte ihn eigentlich nur abschmeissen - aber...
ich finde steine und tannenzapfen gehören verboten - so 
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Nimm das Leben nicht zu ernst
lebendig kommst du da eh nicht wieder raus |
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