Jetzt ist Grillzeit
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Pedel
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verfasst
am 23.07.2005 um 00:00:00 Uhr | Titel: Jetzt ist Grillzeit
Fettarme und nährstoffschonend: Grillen gehört zu den besonders gesunden Garmethoden. Bereits fertig gewürztes Fleisch, Spieße und Würstchen aus dem Suppermarkt erleichtern das Vergnügen. Doch aufgepasst bei solchen Produkten! Sie sollten darauf achten, dass das Fleisch oder die Würstchen nicht mit Nitritsalz gepökelt wurde. Dies kann krebsauslöende Nitrosamine im Körper bilden.Vorsicht ist auch beim Grillen geboten.Fleischsaft und Fett sollten nicht in die Glut tropfen.Im aufsteigenden Rauch können sog. PAKs
( Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) entstehen, die ebenso krebsauslösend sein können. Verwenden Sie
lieber Aluschalen! Verbrannte Stellen an der Grillware sollten weggeschnitten werden,weil sie ebenso jede Menge PAKs enthalten.
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Pedel
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verfasst
am 23.07.2005 um 23:10:07 Uhr | Titel: Re: Jetzt ist Grillzeit
man darf garnichts mehr essen.alles ist krebsauslöser.alles was spass macht ,soll nicht gut für uns sein.egal, wir grillen trotzdem.
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Totuschka
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verfasst
am 24.07.2005 um 00:37:16 Uhr | Titel: Re: Jetzt ist Grillzeit
Komisch.....den Barbecue haben nicht die Amis erfunden: seit Jahrtausenden, als der Mensch das Feuer entdeckte, wird gegrillt und...ohne Aluschale!
Trotz diesen gefährlichen Stoffe hat die Menscheit gedeiht und ist gewachsen bis zur heutige Zeit...jud, die Neanderthaler sind ausgestorben, aber sicher nicht wegen eins zu verkohlte Stück Fleisch.....
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<< Si la vie était plus simple, elle ne serait pas la mienne >> |
frecher_kater
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verfasst
am 05.09.2005 um 22:42:03 Uhr | Titel:
Neandertaler sind ausgestorben.
Heute hat unsere Regierung das Geregelt.
GRILLEN ?
BITTE GUT DURCHLESEN!
Bevor es Ärger gibt 
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http://www.swr.de/ratgeber/haus/grillen/index2.html
Grillen
Rücksichtnahme erspart Streit
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund
Grillen ist meist eine gesellige Angelegenheit und oft wird daraus eine fröhliche Party. Der Lärmpegel steigt und keiner bekommt mit, dass dicke Qualmwolken zum Nachbarn ziehen. Damit Ihr Fest nicht durch Grenz-Streitigkeiten ein plötzliches Ende findet, hat SWR.de zusammen mit Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin die wichtigsten Feier- und Grill-Regeln zusammengestellt.
Tipps:
Grillen Sie mit möglichst großem Abstand zum Nachbarhaus oder zur Nachbarwohnung.
Qualmentwicklung lässt sich verhindern oder zumindest stark einschränken durch die Verwendung von Alufolien und emaillierten Grillschalen bzw. durch das Grillen mit einem Elektrogrill und einer Wasserschale, in die das Fett tropfen kann.
Informieren Sie ihre Nachbarn so früh wie möglich über die geplante Grillparty.
Oder noch besser: Laden Sie Ihre Nachbarn ein, gemeinsam mit Ihnen zu feiern, denn wer mitfeiert, fühlt sich selten gestört.
Wer alle Vorsichtsmaßnahmen beherzigt, kann dann auch etwas Toleranz von den Nachbarn erwarten, die nicht auf dem Grillfest erschienen sind. So sehen das auch die deutschen Gerichte.
Die wichtigsten Grillurteile
Die wichtigsten "Grillurteile" sind:
Generell gilt: Im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon darf gefeiert werden. Auf die Nachbarn muss aber immer Rücksicht genommen werden. Spätestens ab 22.00 Uhr gilt es, die Nachtruhe zu beachten.
In typischen Wohngebieten mit Einfamilienhaus-Charakter reicht es aus, wenn das Gartenfest nach 22.00 Uhr in den Keller oder in das Gartenhäuschen verlegt wird.
Urteil des Landgericht Frankfurt
Aktenzeichen: 2/21 O 424/88
Fundstelle: Zeitschrift Wohnungswirtschaft&Mietrecht 89, 575
Ansonsten muss die Musik leiser gestellt werden und Gespräche müssen in spürbar gedämpfter Lautstärke geführt werden. Bei übermäßigem Lärm und nächtlichen Ruhestörungen droht den Feiernden bzw. dem Mieter ein Bußgeld.
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 5 Ss [Owi] 149/95 - [Owi] 79/95 I
Datum: 26. Mai 1997
Sowohl im Garten als auch auf dem Balkon darf gegrillt werden. Eine ganz wichtige Einschränkung müssen die Grillfreunde aber beachten: Das Grillen im Freien ist nach dem Immissionsschutzgesetz verboten, wenn Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Wer seine Nachbarn einräuchert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 5 Ss [Owi] 149/95 - [Owi] 79/95 I
Datum: 26. Mai 1997
Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren.
Urteil vom Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen: 6 C 545/96
Datum: 29.April 1997
Fundstelle: Zeitschrift Wohnungswirtschaft&Mietrecht 1997, S. 325
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden.
Urteil vom Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 10 T 359/96
(Gemein !Bei uns nur 3x im Jahr)
Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Eigentumswohnanlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt.
Urteil vom Bayrischen Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 2Z BR 6/99
Datum: 18. März 1999
Zweimal im Monat darf im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens gegrillt werden. Das gilt in der Zeit zwischen 17.00 und 22.30 Uhr, danach darf die Holzkohle nur noch ausglühen.
Vergleich vor dem Landgericht Aachen
Aktenzeichen 6 S 2/02
Aber: Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag verboten werden. Halten sich Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, droht ihnen sogar die fristlose Kündigung.
Urteil des Landgericht Essen
Aktenzeichen: 10 S 438/01
Datum: 7. Februar 2002
Literatur
Nachbarrecht
Grenzen, Rechte, Paragraphen
10/2003
Nicht nur für den Laien, auch für den Juristen ist es gar nicht so einfach, sich über nachbarrechtliche Fragen verlässlich zu informieren. Die Rechtsgrundlagen sind in
einer Vielzahl von Gesetzen verstreut. Diese Broschüre fasst die wichtigsten Sachverhalte zusammen.
zu bestellen bei:
Broschürenstelle
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Internet: www.justiz.rlp.de (http://www.justiz.rlp.de)
Bei der Bestellung bitte einen mit 0,77 € frankierten Rückumschlag beilegen
Adressen
Deutscher Mieterbund
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 23 23-0
Fax: 0 30 / 2 23 23-1 00
Internet: (www.mieterbund.de)
E-Mail: info@mieterbund.de
Autorin:
Sabine Schiffer
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