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Für
alle Inhalte, die durch registrierte Kochmeister.com-Mitglieder
in die Kochmeister.com-Datenbank bzw. auf die Kochmeister.com-Server
geladen werden, liegt die Verantwortung im urheberrechtlichen
Sinne beim jeweiligen Mitglied. Bitte vergewissern Sie sich
deshalb vorher, dass keine Rechte Dritter verletzt
werden.
Zur Lage des Urheberrechtschutzes
für Rezepte findet sich folgende Rechtsauffasssung
unter http://www.anwaltskanzlei-online.de/U-2.html:
"Auch Rezepte, wie z.B. Kochrezepte, sind grundsätzlich
nicht urheberrechtsschutzfähig, da sie vorwiegend Handlungsanweisungen
tatsächlicher Art enthalten. Etwas anderes gilt jedoch
für Kochbücher, da hier ein wesentlich weiterer
Gestaltungsspielraum, schon im Hinblick auf die Auswahl, Anordnung
und Präsentation der verschiedenen Rezepte vorliegt."
In diesem Sinne sind Rezepte selbst nicht schutzfähig.
Wer ein Kochbuch kopiert, hat dieselben Lizenzpflichten wie
bei jedem anderen Buch, der Schutz bezieht sich jedoch ausdrücklich
auf Auswahl und Gestaltung des Buches, nicht auf die Rezepte
selbst. Dies muss entsprechend auch für die Rezepte von
TV-Köchen usw. gelten.
U.U. kann jedoch durch bestimmte Ergänzungen
eine stärkere Schöpfungshöhe bewirkt werden,
welche den Urheberschutz für Rezepte oder bestimmte Angaben
in Rezepten herstellt. Ein Beispiel sind die Points ©
- Angaben in Rezepten der Fa. Weight Watchers ©. Zu können
Rezepte markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten,
deren Verwendung durch den Markeninhaber untersagt werden
kann. Beispiele sind wieder die geschützten Begriffe
Points © oder Weight Watchers © der gleichnamigen
Firma.
Gleichwohl kann für jedes beliebige
Rezept ein älteres, relativ ähnliches Rezept ausfindig
gemacht werden. Die sichere Abgrenzung zwischen einem modifizierten
und einem neu erfundenen Rezept kann nicht geleistet werden,
weshalb sich der Urheberschutz eines Rezeptes auch wenn dann
ausschließlich auf 1-zu-1 Kopien dieses Rezeptes beziehen
kann. Geänderte, weiterentwickelte oder verbesserte Rezepte
stellen neue Werke dar und dürfen nicht in Frage gestellt
werden.
Der Urheberschutz bei Bildern
ist deutlich enger gefasst. Vor der Vervielfältigung
eines Bildes ist in jedem Fall die ausdrückliche Genehmigung
des Autors erforderlich. Fragen Sie den Autor vorher,
ob Sie sein/ihr Werk verwenden dürfen. Antwortet der
Autor nicht, darf das Bild nicht verwendet werden. Dies gilt
auch, wenn Sie nur Ausschnitte eines Bildes verwenden oder
es bearbeiten möchten. Um jeglichen Querelen aus dem
Weg zu gehen, empfehlen wir, nur selbst fotografierte Bilder
hochzuladen.
Checkliste zur Vermeidung von urheberrechtlichen
Abmahnungen
Bitte lesen Sie diese Checkliste, die von
Karin Seidel bei Akademie.de veröffentlicht wurde. Sie
wird Ihnen den rechtssicheren Umgang mit urheberrechtliche
geschützten Werken deutlich erleichtern.
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/abmahnung-haftung/checkliste-copyright.html
Links zum Urheberrecht:
Bundesministerium
der Justiz
Institut für Medien-
und Urheberrecht
Urheberrecht
- Wikipedia
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