Beachten Sie das Urheberrecht.
Für alle Inhalte, die durch registrierte Kochmeister.com-Mitglieder in die Kochmeister.com-Datenbank bzw. auf die Kochmeister.com-Server geladen werden, liegt die Verantwortung im urheberrechtlichen Sinne beim jeweiligen Mitglied. Bitte vergewissern Sie sich deshalb vorher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Zur Lage des Urheberrechtschutzes
für Rezepte findet sich folgende Rechtsauffasssung
unter http://www.anwaltskanzlei-online.de/U-2.html:
"Auch Rezepte, wie z.B. Kochrezepte, sind grundsätzlich
nicht urheberrechtsschutzfähig, da sie vorwiegend Handlungsanweisungen
tatsächlicher Art enthalten. Etwas anderes gilt jedoch
für Kochbücher, da hier ein wesentlich weiterer
Gestaltungsspielraum, schon im Hinblick auf die Auswahl, Anordnung
und Präsentation der verschiedenen Rezepte vorliegt."
In diesem Sinne sind Rezepte selbst nicht schutzfähig.
Wer ein Kochbuch kopiert, hat dieselben Lizenzpflichten wie
bei jedem anderen Buch, der Schutz bezieht sich jedoch ausdrücklich
auf Auswahl und Gestaltung des Buches, nicht auf die Rezepte
selbst. Dies muss entsprechend auch für die Rezepte von
TV-Köchen usw. gelten.
U.U. kann jedoch durch bestimmte Ergänzungen eine stärkere Schöpfungshöhe bewirkt werden, welche den Urheberschutz für Rezepte oder bestimmte Angaben in Rezepten herstellt. Ein Beispiel sind die Points © - Angaben in Rezepten der Fa. Weight Watchers ©. Zu können Rezepte markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten, deren Verwendung durch den Markeninhaber untersagt werden kann. Beispiele sind wieder die geschützten Begriffe Points © oder Weight Watchers © der gleichnamigen Firma.
Gleichwohl kann für jedes beliebige Rezept ein älteres, relativ ähnliches Rezept ausfindig gemacht werden. Die sichere Abgrenzung zwischen einem modifizierten und einem neu erfundenen Rezept kann nicht geleistet werden, weshalb sich der Urheberschutz eines Rezeptes auch wenn dann ausschließlich auf 1-zu-1 Kopien dieses Rezeptes beziehen kann. Geänderte, weiterentwickelte oder verbesserte Rezepte stellen neue Werke dar und dürfen nicht in Frage gestellt werden.
Der Urheberschutz bei Bildern ist deutlich enger gefasst. Vor der Vervielfältigung eines Bildes ist in jedem Fall die ausdrückliche Genehmigung des Autors erforderlich. Fragen Sie den Autor vorher, ob Sie sein/ihr Werk verwenden dürfen. Antwortet der Autor nicht, darf das Bild nicht verwendet werden. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ausschnitte eines Bildes verwenden oder es bearbeiten möchten. Um jeglichen Querelen aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir, nur selbst fotografierte Bilder hochzuladen.
Checkliste zur Vermeidung von urheberrechtlichen Abmahnungen
Bitte lesen Sie diese Checkliste, die von Karin Seidel bei Akademie.de veröffentlicht wurde. Sie wird Ihnen den rechtssicheren Umgang mit urheberrechtliche geschützten Werken deutlich erleichtern.
Links zum Urheberrecht:
Bundesministerium
der Justiz
Institut für Medien-
und Urheberrecht
Urheberrecht
- Wikipedia
Hallo Markenrecht. Verbotene Begriffe bei Kochmeister.com.
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Aufgrund der Geschichte dieses Portals sowie der Vorgänger-Websites dürfen verschiedene markenrechtlich geschützte Begriffe und Inhalte dauerhaft nicht verwendet werden. Diese Begriffe sind nach aktuellem Stand: Memory © Die Vermeidung dieser Begriffe erleichtert es uns, aufwendigen juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, welche in der Vergangenheit viel zu viel Zeit und viel zu viel Geld erforderten und uns damit von der eigentlichen Arbeit, nämlich der Pflege des Portals, abhielten. |

